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   OVG Sachsen, 15.02.2006 - 4 B 952/04   

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https://dejure.org/2006,7892
OVG Sachsen, 15.02.2006 - 4 B 952/04 (https://dejure.org/2006,7892)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.02.2006 - 4 B 952/04 (https://dejure.org/2006,7892)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 4 B 952/04 (https://dejure.org/2006,7892)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    BGB § 662 ff; SächsBG § 97, § 158; SächsKomZG § 20 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung einer öffentlich-rechtlichen Sonderverbindung; Haftung eines Zweckverbandsvorsitzendem gegenüber dem Zweckverband; Grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung von Kontrollpflichten als Verbandsvorsitzender

  • Judicialis

    BGB §§ 662 ff; ; SächsBG § 97; ; SächsBG § 158; ; SächsKomZG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalrecht - Zweckverband, Verbandsvorsitzender, Schadensersatz, grobe Fahrlässigkeit, Vermögensverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Verbandsvorsitzender haftet für riskante Geldanlagen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Haftung des Zweckverbandsvorsitzenden und des Zweckverbandes gegenüber Mitgliedskommune

Besprechungen u.ä.

  • publicus-boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zweckverbandsorgane im Fokus - Die Haftung des Verwaltungsrats eines Zweckverbandes (RA Dr. Christian Ziche, RA Anita Wehnert)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2007, 172
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 24.08.1993 - 2 L 129/89
    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2006 - 4 B 952/04
    Ob möglicherweise eine analoge Anwendung der Haftungserleichterung des § 97 Abs. 1 Satz 1 SächsBG mit der Erwägung in Betracht kommen könnte, ein ehrenamtlich Tätiger müsse üblicherweise finanzielle Nachteile hinnehmen und dürfe deshalb im Fall einer Pflichtverletzung nicht schlechter gestellt werden als die in § 158 SächsBG aufgezählten kommunalen Wahlbeamten (vgl. NdsOVG, Urt. v. 24.8.1993 - 2 L 129/89 -, Urteilsabdruck S. 32, zum niedersächsischen Kommunalrecht), kann hier offen bleiben, weil der Beklagte den in Rede stehenden Schaden zumindest grob fahrlässig verursacht hat.

    Gemäß § 9 Abs. 3 a und b der genannten Satzung war die Entscheidungsbefugnis des Verbandsvorsitzenden auf die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln "bis zu 30.000,00 DM im Einzelfall" und die "Stundung von Forderungen bis zu 20.000,00 DM im Einzelfall für längstens drei Monate" beschränkt, so dass die in Rede stehenden Geldanlagen in S. - sieben Darlehensverträge über insgesamt 28 Mio. DM - unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als Geschäfte der laufenden Verwaltung angesehen und vom Verbandsvorsitzendem selbst oder gar von einem ihm untergebenen Bediensteten des AZV in eigener Verantwortung hätten ins Werk gesetzt werden dürfen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18.5.2004 - 4 BS 168/04 - n.v. und NdsOVG, Urt. v. 24.8.1993, aaO, zur Überschreitung von satzungsmäßigen Wertgrenzen; Schmid in: Quecke/Schmid, aaO, G § 89 RdNr. 11).

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2006 - 4 B 952/04
    Eine solche Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt, mit anderen Worten also nicht beachtet wird, was im gegebenem Fall Jedem einleuchten muss (vgl. bereits BGH, Urt. v. 11.5.1953, BGHZ 10, 16; BVerwG, Urt. v. 18.9.1957, BVerwGE 19, 243 [248]).
  • BVerwG, 20.12.2005 - 5 B 84.05

    Beschwerdezulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2006 - 4 B 952/04
    Mit diesem Vorbringen und dem Vorwurf, das Verwaltungsgericht habe eine "einseitige Beweiserhebung" (Schriftsatz vom 11.11.2004, S. 6) zu seinem Nachteil durchgeführt, rügt der Beklagte nicht die Verletzung einzelner prozessualer Vorschriften, sondern er wendet sich gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts, die grundsätzlich dem materiellen Recht zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.2.1978, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; Beschl. v. 20.12.2005 - 5 B 84.05 -, S. 6 des Abdrucks).
  • OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01

    Anfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2006 - 4 B 952/04
    Mit der Behauptung, der Beklagte habe nicht grob fahrlässig gehandelt, weil er die "schädlichen Folgen" seines Handelns - soweit es für den Schadenseintritt überhaupt kausal gewesen sei - ungeachtet seiner damals durchaus gegebenen Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Geschäftsführer nicht habe vorhersehen können (S. 4 - 8 des Schriftsatzes vom 11.11.2004), ist ein Verstoß gegen Vorschriften, die das verwaltungsgerichtliche Verfahren regeln (zum Begriff des Verfahrensmangels vgl. nur SächsOVG, Beschl. v. 13.6.2001, NVwZ-RR 2002, 20 [23] m.w.N.) schon nicht dargelegt.
  • OVG Sachsen, 11.09.2001 - 4 BS 156/01

    Vorgaben für die Behandlung von Bewertungsdifferenzen zwischen den Prüfern in der

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2006 - 4 B 952/04
    Solche Zweifel sind nach der Rechtsprechung des Senats nur dann veranlasst, wenn der jeweilige Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss anzusehen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 11.9.2001, SächsVBl. 2002, 59).
  • VG Chemnitz, 12.07.2004 - 6 K 428/04
    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2006 - 4 B 952/04
    Der Antrag des Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 12. Juli 2004 - 6 K 428/04 - zuzulassen, wird abgelehnt.
  • BGH, 02.03.2017 - III ZR 271/15

    Haftung eines ehrenamtlich tätigen Vorsitzenden eines Schulzweckverbands in

    Die Frage der Innenhaftung eines ehrenamtlich tätigen Zweckverbandsvorsitzenden ist bisher nur vereinzelt in Rechtsprechung (Sächsisches OVG, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 4 B 952/04, juris Rn. 7 ff) und Literatur (Schreiner, Die Haftung im Zweckverband, S. 96 ff; Thaller/Krafft in: Rotermund/Krafft, Kommunales Haftungsrecht, 5. Aufl., Rn. 1332 ff; Ziche/Wehnert, Die Haftung des Vorsitzenden eines Zweckverbands, DÖV 2009, 890) näher erörtert worden.
  • VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05

    Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes

    a) Zwar können die zivilrechtlichen Vorschriften über den Auftrag auch für öffentlich rechtliche Auftragsverhältnisse bei gleicher oder ähnlicher Interessenlage analog herangezogen werden (vgl. z.B. schon BVerwG, U. v. 25.05.1961 - 1 A 10.59 - BVerwGE 12, 253, 254; ferner Sächs. OVG, B. v. 15.02.2006 - 4 B 952/04 -, SächsVBl. 2006, 188, 189; Sprau in Palandt, BGB, 66. Aufl., 2007, Rdnr. 10 vor § 662; Fehrenbacher in Prütting/Wegen/Weinrich, BGB, 2. Aufl. 2007, Rdnr. 17 zu § 662).
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